Antrag auf die Gleichstellung einer Qualifikation zur Weiterbildung
Mit diesem Antrag können Sie
- Die Gleichstellung einer gesamten Weiterbildung beantragen gemäß §57 AVPfleWoqG
- Sich Module auf eine Weiterbildung anerkennen lassen gemäß §55 AVPfleWoqG
- Eine im Ausland erworbene Weiterbildung gleichstellen lassen gemäß § 58 AVPfleWoqG
- Sich einen absolvierten Studiengang mit einer Weiterbildung gleichstellen lassen gemäß § 55 AVPfleWoqG.
Die Anerkennung erfolgt nach AVPfleWoqG vom 27.07.2011
Folgende Dokumente werden benötigt:
- Qualifikationsurkunden (es werden nur Inhalte berücksichtigt, die mit einer Prüfung enden)
- Qualifikationszeugnisse (möglichst genaue Schlüsselung der Inhalte)
- Modulhandbuch (Stand: Studienbeginn)
- Lebenslauf
- Projektnachweis (Projektbericht, Bachelor- oder Masterarbeit mit Bezug zur Weiterbildung)
- Praktikums- oder Hospitationsnachweis
Aus dem eingereichten Antrag ergeht ein kostenpflichtiger Bescheid gemäß bayerischem Kostengesetz.
Kontakt
Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Geschäftsstelle
Prinzregentenstraße 24
80538 München
Telefon: 089 2620715-18
Fax: 089 2620715-19
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Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR)