Antrag auf die Gleichstellung einer Qualifikation zur Weiterbildung
Mit diesem Antrag können Sie
- Die Gleichstellung einer gesamten Weiterbildung beantragen gemäß AVPfleWoqG
- Sich Module auf eine Weiterbildung anerkennen lassen gemäß AVPfleWoqG
- Eine im Ausland erworbene Weiterbildung gleichstellen lassen gemäß AVPfleWoqG
- Sich einen absolvierten Studiengang mit einer Weiterbildung gleichstellen lassen gemäß AVPfleWoqG.
Die Anerkennung erfolgt nach AVPfleWoqG vom 27.07.2011
Folgende Dokumente werden benötigt:
- Qualifikationsurkunden (es werden nur Inhalte berücksichtigt, die mit einer Prüfung enden)
- Qualifikationszeugnisse (möglichst genaue Schlüsselung der Inhalte)
- Modulhandbuch (Stand: Studienbeginn)
- Lebenslauf
- Projektnachweis (Projektbericht, Bachelor- oder Masterarbeit mit Bezug zur Weiterbildung)
- Praktikums- oder Hospitationsnachweis
Bitte beachten Sie bei der Einreichung der Dokumente nachfolgende Vorgaben für Qualifikationen, die in Weiterbildungen mit Selbstlernanteilen erworben wurden, und fordern sie die entsprechenden Unterlagen ggf. beim Veranstalter nach:
- Weiterbildungen, die keine ZFU-Zulassung besitzen und Anteile eines Selbstlernformates enthalten, müssen die Anteile der synchronen und asynchronen Inhalte anhand von z.B. Studienbriefen, Stundenplänen und Ähnlichem aufzeigen.
- Bei Weiterbildungen, die eine ZFU-Zulassung vorweisen, müssen die Inhalte, der Stundenumfang und die Weiterbildungsbezeichnungen mit einer erteilten ZFU-Zulassung übereinstimmen.
Anträge können ausschließlich online gestellt werden, bitte laden Sie bevorzugt PDF-Dateien hoch. Mehrseitige Dokumente sollten als zusammenhängende Datei übermittelt werden.
Aus dem eingereichten Antrag ergeht ein kostenpflichtiger Bescheid gemäß bayerischem Kostengesetz.
Kontakt
Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Geschäftsstelle
Prinzregentenstraße 24
80538 München
Telefon: 089 54 199 85-0
Fax: 089 54 199 85-99
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