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Antrag auf die Gleichstellung einer Qualifikation zur Weiterbildung

Mit diesem Antrag können Sie

  • Die Gleichstellung einer gesamten Weiterbildung beantragen gemäß §57 AVPfleWoqG
  • Sich Module auf eine Weiterbildung anerkennen lassen gemäß §55 AVPfleWoqG
  • Eine im Ausland erworbene Weiterbildung gleichstellen lassen gemäß § 58 AVPfleWoqG
  • Sich einen absolvierten Studiengang mit einer Weiterbildung gleichstellen lassen gemäß § 55 AVPfleWoqG.

Die Anerkennung erfolgt nach AVPfleWoqG vom 27.07.2011

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Qualifikationsurkunden (es werden nur Inhalte berücksichtigt, die mit einer Prüfung enden)
  • Qualifikationszeugnisse (möglichst genaue Schlüsselung der Inhalte)
  • Modulhandbuch (Stand: Studienbeginn)
  • Lebenslauf
  • Projektnachweis (Projektbericht, Bachelor- oder Masterarbeit mit Bezug zur Weiterbildung)
  • Praktikums- oder Hospitationsnachweis

Anträge können ausschließlich online gestellt werden, bitte laden Sie bevorzugt PDF-Dateien hoch.  Mehrseitige Dokumente sollten als zusammenhängende Datei übermittelt werden.

Aus dem eingereichten Antrag ergeht ein kostenpflichtiger Bescheid gemäß bayerischem Kostengesetz.

 

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Kontakt

Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Geschäftsstelle

Prinzregentenstraße 24
80538 München

Telefon: 089 54 199 85-0
Fax: 089 54 199 85-99
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