Antrag auf die Gleichstellung einer Qualifikation zur Weiterbildung
Mit diesem Antrag können Sie
- Die Gleichstellung einer gesamten Weiterbildung beantragen gemäß §57 AVPfleWoqG
- Sich Module auf eine Weiterbildung anerkennen lassen gemäß §55 AVPfleWoqG
- Eine im Ausland erworbene Weiterbildung gleichstellen lassen gemäß § 58 AVPfleWoqG
- Sich einen absolvierten Studiengang mit einer Weiterbildung gleichstellen lassen gemäß § 55 AVPfleWoqG.
Die Anerkennung erfolgt nach AVPfleWoqG vom 27.07.2011
Folgende Dokumente werden benötigt:
- Qualifikationsurkunden (es werden nur Inhalte berücksichtigt, die mit einer Prüfung enden)
- Qualifikationszeugnisse (möglichst genaue Schlüsselung der Inhalte)
- Modulhandbuch (Stand: Studienbeginn)
- Lebenslauf
- Projektnachweis (Projektbericht, Bachelor- oder Masterarbeit mit Bezug zur Weiterbildung)
- Praktikums- oder Hospitationsnachweis
Anträge können ausschließlich online gestellt werden, bitte laden Sie bevorzugt PDF-Dateien hoch. Mehrseitige Dokumente sollten als zusammenhängende Datei übermittelt werden.
Aus dem eingereichten Antrag ergeht ein kostenpflichtiger Bescheid gemäß bayerischem Kostengesetz.
Kontakt
Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Geschäftsstelle
Prinzregentenstraße 24
80538 München
Telefon: 089 54 199 85-0
Fax: 089 54 199 85-99
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Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR)