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Pflegerische Weiterbildung in Bayern

Die Profession Pflege bietet zahlreiche individuelle Karrieremöglichkeiten durch unterschiedliche Weiterbildungen in den verschiedenen Pflegesettings wie der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Versorgung und der Akutpflege in Krankenhäusern. Die Weiterbildung in der Pflege ist nicht bundeseinheitlich geregelt, da sie unter die Kultushoheit der Länder fällt und die 16 deutschen Bundesländer jeweils ihren eigenen Verordnungen folgen. In Bayern ist der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) durch eine Änderung der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) zunächst die Verantwortung für die Weiterbildung zur Praxisanleitung und für alle Weiterbildungen in der Langzeitpflege übertragen worden.Das bedeutet konkret, dass die VdPB einzelne Weiterbildungseinrichtungen und die von ihnen angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen zur Praxisanleitung, Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung und für die Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung anerkennt. Außerdem prüft die VdPB auf Antrag der Hochschulen, ob Hochschulstudiengänge ebenfalls die notwendigen Kompetenzen vermitteln können. Die VdPB ist auch zuständig, wenn sich beruflich Pflegende um die Anerkennung ihrer im Ausland absolvierten Weiterbildungen bemühen, sie ihre Erfahrungen für einzelne Weiterbildungen anerkannt haben möchten oder wenn die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Weiterbildungen oder als Leitung nicht gegeben sind.

Sie haben noch Fragen?

Wir haben die häufigsten Fragen zur Weiterbildung in der Pflege in Bayern für Sie zusammengestellt und beantwortet.

Zu unseren Fragen & Antworten

Einrichtungsleitung

Leitungsperson spricht mit Seniorin Als Einrichtungsleitung ist man auch mit den Bewohnerinnen und Bewohnern im ständigen Kontakt. (Foto: Thomas Dashuber/VdPB)

Die Weiterbildung zur Einrichtungsleitung ist für die stationäre Langzeitpflege in der AVPfleWoqG verankert und liegt damit in der Zuständigkeit der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB).

Das Arbeitsfeld der Einrichtungsleitung bezieht sich auf voll- bzw. teilstationäre Pflegeeinrichtungen im Bereich der Pflege älterer Menschen oder von Menschen mit Behinderung. Vor dem Hintergrund sich kontinuierlich verändernder Rahmenbedingungen in Bezug auf Nachfrage, Qualitätsansprüche und Finanzierungsregelungen kommt der Leitung einer Einrichtung eine entscheidende Bedeutung zu. Die strategische Steuerung der Einrichtung bedarf eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen innovativer Ausrichtung, Netzwerkarbeit, bewahrender Kontinuität der Qualität und wirtschaftlicher Mitteleinsetzung. Die Einrichtungsleitung ist verantwortlich für die Selbst- und Mitbestimmung der dort lebenden Menschen und für die positive Gestaltung des Lebensumfeldes. Den Mitarbeitenden kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die Personalgewinnung, -führung und -entwicklung entscheiden damit über die Qualität der Dienstleistung. Die Einrichtungsleitung gestaltet diese komplexen Handlungsprozesse und reflektiert ihr eigenes Handeln ausgerichtet an einer ethischen Grundhaltung.

Pflegedienstleitung

Pflegefachpersonen vor Whiteboard mit Belegungsplan Pflegedienstleitungen in der stationären Langzeitpflege und in der ambulanten Pflege sind Ansprechpartner für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Patientinnen und Patienten. Gleichzeitig organsieren sie die Pflege vor Ort und sind für die Mitarbeitenden da. (Foto: Thomas Dashuber/VdPB)

Die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung ist für die stationäre Langzeitpflege und die ambulante Pflege in der AVPfleWoqG verankert und liegt damit in der Zuständigkeit der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB).

Die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung soll fachliches Wissen zur Führung und Organisation einer Pflegeeinheit vermitteln und die Absolvent*innen auf den aktuellen Stand der Pflegewissenschaften bringen. Darüber hinaus werden sie befähigt, das erworbene Wissen situationsgerecht in der Leitungspraxis anzuwenden und so das Lebens- und Arbeitsumfeld der Bewohner*innen und Mitarbeitenden günstig zu gestalten. Die mit der Leitungsaufgabe verbundenen Herausforderungen können nach erfolgreich absolvierter Weiterbildung angemessen bewältigt werden und die Absolvent*innen entwickeln ein kritisches Bewusstsein für die Wechselwirkungen zwischen der Leitungstätigkeit und den gesellschaftlichen, ökonomischen, ökologischen sowie politischen Einflussfaktoren.

Praxisanleitung

Anleiterin mit zwei Auszubildenden an einer Demopuppe Praxisanleitende sind in der Pflegeausbildung das wichtigste Bindeglied zwischen pflegetheoretischem Unterricht und praktischer Umsetzung am Bett. Ihre Rolle hat sich mit der Einführung der Generalistik verändert. (Foto VdPB / Adobe Stock / Auremar)

Die Weiterbildung zur Praxisanleitung in der Pflege ist für alle pflegerische Settings in der AVPfleWoqG verankert und liegt damit in der Zuständigkeit der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB).

Praxisanleitende sind das Bindeglied zwischen der therorischen Ausbildung in der Pflegeschule und der praktischen Umsetzung in den Ausbildungseinsätzen. Mit dem neuen Pflegeberufegesetz kommt der Praxisanleitung im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung eine bedeutende Rolle zu. Voraussetzung dafür sind nicht nur ausgezeichnete pflegefachliche Kenntnisse, sondern auch berufspädagogische Fähigkeiten.

Der Umfang der Weiterbildung Praxisanleitung in der Pflege ist seit dem 01.01.2020 bundeseinheitlich auf 300 Stunden festgelegt. Ein Jahr später hat der Gesetzgeber in Bayern das Curriculum und damit auch die Inhalte der Weiterbildung zur Praxisanleitung in der AVPfleWoqG verankert.

Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung

Pflegefachperson hilft Seniorin beim Hinsetzen Gerontopsychiatrische Fachkräfte werden insbesondere in stationären Altenpflegeeinrichtungen aber auch in der ambulanten Versorgung gebraucht, um beispielsweise Menschen mit demenziellen Erkrankungen fachgerecht zu pflegen. (Foto: VdPB / Thomas Dashuber)

Die Weiterbildung in der gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung ist in der AVPfleWoqG verankert und liegt damit in der Zuständigkeit der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB).

In stationären Altenpflegeeinrichtungen sind bereits weit über die Hälfte der Bewohner von einer psychischen Erkrankung betroffen. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Hochaltrigkeit der Bevölkerung wird dieser Personenkreis weiterhin wachsen. Es ist deshalb erforderlich, dass ein hoher Anteil der Pflegenden in den Einrichtungen das nötige gerontopsychiatrische Fachwissen hat, um diese Bewohner*innen situationsgerecht zu versorgen und auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. Die Weiterbildung soll das dem aktuellen Stand entsprechendes Wissen für die Arbeit mit gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen vermitteln. Sie soll dazu befähigen, das erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden, sich fachgebietsübergreifend zu vernetzen und in fachlicher Hinsicht Koordinierungsaufgaben zu übernehmen sowie ein kritisches Bewusstsein zu entwickeln, die Wechselwirkungen zwischen Tätigkeit und gesellschaftlichen, ökonomischen, ökologischen und politischen Einflussfaktoren zu verstehen und zu berücksichtigen. Die Weiterbildung hat zum Ziel, die erforderlichen Fähigkeiten zur Bewältigung der mit der Tätigkeit verbundenen Anforderungen zu vermitteln.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist die Weiterbildung in Bayern geregelt?

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