An der Weiterbildung Praxisanleitung kann teilnehmen, wer die Voraussetzungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Laut AVPfleWoqG umfassen diese Vorgaben die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann und eine mindestens einjährige Berufserfahrung in einer Einrichtung der Pflege.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, weil beispielsweise die einjährige Berufserfahrung noch fehlt, ist die VdPB berechtigt, Personen auf Antrag außerordentlich zur Weiterbildung zuzulassen. Vom 1. November 2024 an ist diesem Antrag ein vom Arbeitgeber der Pflegefachperson ausgefüllter Härtefallantrag beizufügen. Das Formular für den Härtefallantrag kann im Downloadbereich heruntergeladen, anschließend vom jeweiligen Arbeitgeber ausgefüllt und zusammen mit der Berufsurkunde von der Weiterbildungseinrichtung im Login-Bereich hochgeladen werden.
Vereinigung der Pflegenden in Bayern
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