Das neue Jahr beginnt mit spannenden Entwicklungen: Die Ausführungsverordnung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) ist zum 1. Januar 2025 überarbeitet veröffentlicht worden. Damit verbunden sind Änderungen der gesetzlichen Vorgaben zur Umsetzung der Weiterbildungen nach AVPfleWoqG. Die Zuständigkeit für die Weiterbildungen nach AVPfleWoqG liegt seit Januar 2021 bei der Vereinigung der Pflegenden in Bayern. Sowohl die VdPB als auch die Weiterbildungseinrichtungen stehen aufgrund der aktuellen Novellierung vor verschiedenen relevanten Veränderungen in den Zuständigkeiten, aber auch in den Prozessabläufen.
Wir haben kurzfristig eine außerordentliche Sprechstunde Weiterbildung in unseren Veranstaltungskalender aufgenommen, in der wir über die wichtigsten Änderungen in der AVPfleWoqG informieren und Detail-Fragen diskutieren möchten. Weitere Infos zur Online-Veranstaltung am 22. Januar 2025 finden Sie hier.
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