Die Zulassung zu einer Weiterbildung, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, unterliegt nicht dem bayerischen Kostenverzeichnis. Da es sich hierbei um einen formalen Verwaltungsakt handelt, sind dafür durch die VdPB lediglich Kosten gemäß bayerischem Kostengesetz zu erheben. Der Betrag für die Zulassung einer Person zur Weiterbildung wurde auf 20,00 Euro gesenkt.
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