Die Eignung als Leitung der Weiterbildungen setzt sich zusammen aus der fachlichen Kompetenz, der pädagogischen Kompetenz und der Berufs- bzw. Lehrerfahrung im jeweiligen Bereich. Die fachliche Voraussetzung wie auch die Berufserfahrung sind gesetzlich geregelt und bedürfen keiner weiteren Definition. Die „pädagogische Eignung“ der Leitung einer Weiterbildung (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung) wird in diesem Zusammenhang wie folgt definiert:
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