Anders als für andere nach AVPfleWoqG geregelte Weiterbildungen gelten für die Leitung der Weiterbildung Praxisanleitung besondere Regelungen hinsichtlich ihrer akademischen Qalifizierung. Die Leitung einer Weiterbildung „Praxisanleitung“ gemäß §84 Abs. 1 AVPflegWoqG muss ein Studium in den Bereichen (Pflege-)Pädagogik oder in vergleichbaren Studiengängen vorweisen.
Das Studium der Leitung der Weiterbildung Praxisanleitung soll wie folgt definiert werden:
Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Geschäftsstelle
Prinzregentenstraße 24
80538 München
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